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Rechtssatz RS0078171×

Rechtssatz RS0078171

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078171

Geschäftszahl

4Ob91/91

Entscheidungsdatum

10.09.1991

Rechtssatz

Das Publikum rechnet bei der Ankündigung einer Versteigerung mit besonders günstigen Erwerbschancen, weil es eine Zwangslage annimmt und hofft, Waren sehr preisgünstig ersteigern zu können, zumal diese in der Regel unter dem gewöhnlichen Verkaufswert angeboten werden. Die Ankündigung einer Versteigerung ist demnach jedenfalls dann geeignet, einen beachtlichen Irrtum hervorzurufen, wenn in Wahrheit ein gewöhnlicher Verkauf stattfindet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 91/91
    Entscheidungstext OGH 10.09.1991 4 Ob 91/91
    Veröff: WBl 1992,28 = ecolex 1992,100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078171

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2009

Dokumentnummer

JJR_19910910_OGH0002_0040OB00091_9100000_001