Rechtssatz RS0078249
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078249
Entscheidungsdatum
31.01.1995
Rechtssatz
Die Nennung - frei erfundener - Namen und die Beigabe - irgendwelcher - Personenfotos zu Krankengeschichten in einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung löst beim Publikum den - unrichtigen - Eindruck aus, daß diese Personen die ehemaligen Kranken sind, deren persönliche Leidensgeschichten wiedergegeben werden. Dies betrifft einen für den Kaufentschluß der Interessenten wesentlichen Umstand. Mit diesen irreführenden Namensangaben und Bildnisveröffentlichungen wird gegen § 2 UWG verstoßen.Die Nennung - frei erfundener - Namen und die Beigabe - irgendwelcher - Personenfotos zu Krankengeschichten in einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung löst beim Publikum den - unrichtigen - Eindruck aus, daß diese Personen die ehemaligen Kranken sind, deren persönliche Leidensgeschichten wiedergegeben werden. Dies betrifft einen für den Kaufentschluß der Interessenten wesentlichen Umstand. Mit diesen irreführenden Namensangaben und Bildnisveröffentlichungen wird gegen Paragraph 2, UWG verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078249
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0040OB00144_9400000_001