Rechtssatz RS0078306
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078306
Geschäftszahl
4Ob38/93 (4Ob39/93)
Entscheidungsdatum
18.05.1993
Rechtssatz
Eine wahrheitsgemäße Werbung mit den positiven Auswirkungen, die ein Recycling-Verfahren und das dafür geeignete Erzeugnis auf die Umwelt haben, ist daher auch dann nicht irreführend, wenn die Höhe des Energieaufwandes nicht angegeben und keine "Energiebilanz" erstellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078306
Dokumentnummer
JJR_19930518_OGH0002_0040OB00038_9300000_003