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Rechtssatz RS0078307

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078307

Geschäftszahl

4Ob344/83

Entscheidungsdatum

31.05.1983

Rechtssatz

Für die Gefahr einer Irreführung hinsichtlich der Herkunft einer Ware kommt es auch darauf an, ob eine Aufklärung von nichtinformierten Personen durch den Händler über die ausländische Herkunft der Waren erwartet werden kann. Es ist dabei zu unterscheiden, ob eine solche Frage eine wesentliche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes betrifft und nicht - wie hier - bloß ein allfälliges Motiv für den Kaufentschluß ist. - "Austria-A".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 344/83
    Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 344/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0078307

Dokumentnummer

JJR_19830531_OGH0002_0040OB00344_8300000_001