Rechtssatz RS0078309
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078309
Entscheidungsdatum
15.09.1987
Rechtssatz
Unter dem "Service" eines Kopierers ist die zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit erforderliche regelmäßige Wartung durch einen Fachmann zu verstehen, nicht aber einfache, von jedem Benützer anhand der Bedienungsanleitung leicht durchführbare Wartungsarbeiten und Reinigungsarbeiten oder von einem Fachmann durchzuführende, unregelmäßig anfallende Instandsetzungsarbeiten und Reparaturarbeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078309
Dokumentnummer
JJR_19870915_OGH0002_0040OB00358_8700000_002