Rechtssatz RS0078331
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078331
Geschäftszahl
4Ob5/92; 4Ob36/95
Entscheidungsdatum
25.04.1995
Rechtssatz
Bei der Beurteilung sowohl der wettbewerblichen Eigenart von Verpackungsetiketten für Hühnereier als auch deren verwechselbarer Ähnlichkeit muß mit Rücksicht darauf, daß hier Abbildungen sowohl des Produktes "Ei" als auch des natürlichen "Produzenten" "Huhn" typisch sind und daher allgemein vorausgesetzt werden, ein erhebliches Freihaltebedürfnisses des Verkehrs angenommen und schon deshalb ein strenger Maßstab angelegt werden. Wettbewerbliche Eigenart kann demnach immer nur der Gesamtheit der wesentlichen Elemente eines Verpackungsetiketts für Hühnereier zukommen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 5/92
Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 5/92
Veröff: ÖBl 1992,19 = WBl 1992,266
- 4 Ob 36/95
Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 36/95
Auch; nur: Wettbewerbliche Eigenart kann demnach immer nur der Gesamtheit der wesentlichen Elemente eines Verpackungsetiketts für Hühnereier zukommen. (T1) Beisatz: Zu berücksichtigen sind daher Farbgebung und Raumaufteilung zwischen Bild, Text und sonstigen Zeichen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078331
Dokumentnummer
JJR_19920225_OGH0002_0040OB00005_9200000_002