Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0078386×

Rechtssatz RS0078386

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078386

Geschäftszahl

4Ob354/74

Entscheidungsdatum

10.12.1974

Rechtssatz

Ob ein Mitbewerber mit oder ohne Spezialisierung in den Punkten, in denen sich das angesprochene Publikum von dem Unternehmen, das sich als das "größte" bezeichnet, einen Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern erwartet (Umsatz, Auswahl uä), an dieses herankommt oder es gar übertrifft, ist nicht wesentlich, wenn nicht gerade die Spezialisierung für den Kunden besondere und ausschlaggebende Vorteile (zB besonders vielfältiges Service, eine über das sonst übliche Maß hinausgehende Beratung uä) erwarten läßt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 354/74
    Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 354/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0078386

Dokumentnummer

JJR_19741210_OGH0002_0040OB00354_7400000_001