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Rechtssatz RS0078387

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078387

Geschäftszahl

4Ob341/84

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Rechtssatz

Beim Angebot technischer Erzeugnisse auf einer Messe dürfen bereits ausgelaufene und daher "veraltete" Modelle im Rahmen einer "Aktion" (besonders preisgünstig) nicht angekündigt werden, ohne daß gleichzeitig auf das Erzeugungsjahr dieser Produkte hingewiesen wird, weil das Publikum gerade auf einer Messe oder auf einer ähnlichen Veranstaltung ein dem letzten Stand der technischen Entwicklung entsprechendes Angebot erwartet und daher - auch im Rahmen einer "Aktion" - mangels eines besonderen Hinweises des Verkäufers davon ausgehen wird, hier nur das jeweils "aktuelle", auf dem letzten Stand befindliche Erzeugungsprogramm zu finden. - "Messeaktion".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 341/84
    Entscheidungstext OGH 26.06.1984 4 Ob 341/84
    Veröff: SZ 57/117 = ÖBl 1984,153

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078387

Dokumentnummer

JJR_19840626_OGH0002_0040OB00341_8400000_002