Rechtssatz RS0078395
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078395
Entscheidungsdatum
17.02.1981
Rechtssatz
Wer ankündigt, das "billigste und leistungsvielfältigste Großeheinstitut" zu sein, muß sich einen Vergleich mit allen Eheinstituten gefallen lassen und kann sich nicht darauf berufen, daß er nur einen Vergleich mit anderen Ehegroßinstituten herstellen wollte. Es muß überdies das billigste Eheinstitut, und zwar ohne Rücksicht auf die Unterschiedlichkeit der Leistungsanbote verschiedener Institute sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0078395
Dokumentnummer
JJR_19810217_OGH0002_0040OB00305_8100000_001