Rechtssatz RS0078398
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078398
Entscheidungsdatum
20.10.1987
Rechtssatz
Mit dem Wort "schneller" wird auf die für die Beurteilung der Qualität von Tageszeitungen besonders wichtige Raschheit bei der Nachrichtenübermittlung hingewiesen. Daran ändert auch nichts, daß der Großteil der Tagesberichte über Agenturen bezogen wird, weil es bei dieser Beurteilung nicht auf die Verfügbarkeit, sondern auf das tatsächliche Veröffentlichen der Nachricht ankommt. - "Neue Vorarlberger Tageszeitung, schneller, aktueller"
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078398
Dokumentnummer
JJR_19871020_OGH0002_0040OB00365_8700000_001