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Rechtssatz RS0078452×

Rechtssatz RS0078452

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078452

Geschäftszahl

4Ob121/91

Entscheidungsdatum

03.12.1991

Rechtssatz

Der Hinweis auf erteilte außereuropäische Patente ist zur Irreführung des Publikums, wenn nur vorläufiger Patentschutz nach dem PCT auch in außereuropäischen Industriestaaten erlangt wurde; Anmeldungen ändern nichts daran, daß das Publikum über das Fehlen eines endgültigen Patentschutzes getäuscht wird und einem für den Kaufentschluß kausalen Irrtum unterliegen kann, weil viele Patentanmeldungen nicht zur Erteilung eines Patentes führen und die Rechtslage bis zur Erteilung ungewiß ist. Das gilt auch für veröffentlichte internationale Anmeldungen nach dem PCT.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 121/91
    Entscheidungstext OGH 03.12.1991 4 Ob 121/91
    Veröff: SZ 64/171 = GRURInt 1992,789 = ÖBl 1992,126 (Sonn) = RdW 1992,175 = WBl 1992,133

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078452

Dokumentnummer

JJR_19911203_OGH0002_0040OB00121_9100000_004