Rechtssatz RS0078526
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078526
Entscheidungsdatum
29.04.1980
Rechtssatz
Eine Sittenwidrigkeit könnte etwa vorliegen, wenn die sklavische Nachahmung der Pläne der Klägerin schon bei der Bewerbung um den Auftrag eine Rolle gespielt hätte, oder durch die weitgehende Übernahme des Arbeitsergebnisses der Klägerin eine Irreführung der Auftraggeberin oder der sonst beteiligten Verkehrskreise herbeigeführt worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0078526
Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00337_8000000_005