Rechtssatz RS0078551
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078551
Geschäftszahl
4Ob346/62; 4Ob29/15s
Entscheidungsdatum
24.03.2015
Rechtssatz
Die einem Unternehmen für die von ihm hergestellten Liköre verliehenen Auszeichnungen dürfen auch bei der Anpreisung des gleichfalls von ihm erzeugten Wermutweines verwendet werden. Zulässigkeit der Abbildung beider Seiten der dem Unternehmen verliehenen Medaillen. Dem Geschäft verliehene Auszeichnungen gehen auf den Erwerber des Unternehmens über.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 346/62
Entscheidungstext OGH 18.12.1962 4 Ob 346/62
Veröff: JBl 1963,482 = ÖBl 1963,88
- 4 Ob 29/15s
Entscheidungstext OGH 24.03.2015 4 Ob 29/15s
Auch; Beisatz: Hier: Die einem Unternehmen verliehenen Auszeichnungen für eines seiner Produkte dürfen auch bei der Anpreisung eines anderen, gleichfalls von ihm erzeugten und gleichartigen Produkts verwendet werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078551
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2015
Dokumentnummer
JJR_19621218_OGH0002_0040OB00346_6200000_001