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Rechtssatz RS0078559

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078559

Geschäftszahl

4Ob304/83

Entscheidungsdatum

08.02.1983

Rechtssatz

Dafür, daß das besondere Merkmal des sklavisch nachgeahmten Produktes schon bei Beginn der Erzeugung einer bereits damals herrschenden Verkehrsgewohnheit entsprochen hätte oder zumindest seit langem von einer Mehrzahl von Mitbewerbern unbeanstandet verwendet würde und sich damit zu einem nicht (mehr) auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisenden Gattungsbegriff ohne wettbewerbliche Eigenart entwickelt hätte, was ein der Umwandlung eines Individualzeichens in ein Freizeichen vergleichbarer ungewöhnlicher Vorgang wäre, ist der Nachahmer beweispflichtig. - "Schnapskarten I"

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 304/83
    Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 304/83
    Veröff: ÖBl 1983,70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0078559

Dokumentnummer

JJR_19830208_OGH0002_0040OB00304_8300000_001