Rechtssatz RS0078569
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078569
Entscheidungsdatum
26.02.1991
Rechtssatz
Bei der sittenwidrigen Nachahmung kommt es auf unterschiedliche Firmenschlagworte nicht an; sobald nämlich die angesprochenen Verkehrskreise mit den - nicht näher gekennzeichneten - Produkten selbst in Berührung kommen, kann ein dabei entstehender Irrtum über die Herkunft des jeweiligen Erzeugnisses zumindest einen späteren Kaufentschluß beeinträchtigen (so ÖBl 1986,43 mit weiteren Nachweisen).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 367/86
Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 Ob 367/86
Veröff: ÖBl 1988,10
- 4 Ob 14/91
Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 14/91
Vgl; Beisatz: Die Kennzeichnung der Produkte mit den unterschiedlichen Marken oder Firmenschlagwörtern wurde hier als geeignet beurteilt, die Gefahr von Verwechslungen hintanzuhalten. - "7-Früchte Müsliriegel". (T1) Veröff: ecolex 1991,330
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078569
Dokumentnummer
JJR_19870310_OGH0002_0040OB00367_8600000_001