Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0078594×

Rechtssatz RS0078594

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078594

Geschäftszahl

4Ob420/79

Entscheidungsdatum

25.03.1980

Rechtssatz

Bei einer allgemein gehaltenen Werbeankündigung betreffend Fernsehgeräte wird sicherlich nur von einer nicht ins Gewicht fallenden Minderheit von Interessenten erwartet werden, sämtliche Modelle sofort besichtigen zu können, bzw daß Geräte in ausreichender Zahl im Geschäftslokal lagern, sodaß sie jederzeit sofort ausgeliefert werden können; anders, wenn eine Reihe von individualisierten Gerätetypen in der Werbung angeboten wurden, da in diesen Fällen der Käufer naturgemäß erwartet, daß er die angebotenen individualisierten Geräte auch besichtigen kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 420/79
    Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 420/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0078594

Dokumentnummer

JJR_19800325_OGH0002_0040OB00420_7900000_002