Rechtssatz RS0078680
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078680
Geschäftszahl
4Ob358/83 (4Ob359/83 - 4Ob365/83)
Entscheidungsdatum
11.12.1984
Rechtssatz
Keine zur Irreführung des angesprochenen Publikums geeignete Aussage über "geschäftliche Verhältnisse", wenn sich jemand als "Fachmann in allen Schadenersatzangelegenheiten" bezeichnet, der zwar keine juristische Fachausbildung hat, aber jahrelang beruflich bei einer Versicherungsgesellschaft mit der Regulierung und Abwicklung von Personenschäden und Sachschäden betraut gewesen ist und über spezielle, das durchschnittliche Wissen breiter Bevölkerungskreise wesentlich übersteigende Fachkenntnisse über die (außergerichtliche) Abwicklung von Personenschäden und Sachschäden und über eine Gewerbeberechtigung als "Versicherungsberater" verfügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078680
Dokumentnummer
JJR_19841211_OGH0002_0040OB00358_8300000_004