Rechtssatz RS0078696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078696
Geschäftszahl
4Ob362/82; 4Ob374/87
Entscheidungsdatum
19.01.1988
Rechtssatz
Befindet sich auf einer Verpackung der blickfangartig hervorgehobene Hinweis "fünf Schilling billiger" und daneben der in ganz kleiner, leicht zu übersehender Druckschrift gehaltene, überdies eine Abkürzung aufweisende Zusatz "unverbindlich empfohlen", wird der Kunde durch diese Ankündigung irregeführt, wenn nicht tatsächlich die für den Kunden allein maßgeblichen Preise der Detailhändler in allen Fällen um diesen Betrag herabgesetzt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0078696
Dokumentnummer
JJR_19820713_OGH0002_0040OB00362_8200000_002