Rechtssatz RS0078699
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078699
Geschäftszahl
4Ob306/80; 4Ob54/09h
Entscheidungsdatum
29.09.2009
Rechtssatz
Der Ausdruck "Listenpreis" ist schon an sich vieldeutig. Abgesehen davon kann auch der Zeitpunkt, auf den er zu beziehen ist, zur Mehrdeutigkeit führen. Angesichts der gegenwärtigen, durch stetige Veränderungen des Preisgefüges gekennzeichneten Wirtschaftslage wird der Ausdruck im Durchschnittsinteressenten die Vorstellung erwecken daß von einer nicht weit zurückliegenden und daher noch entsprechend aktuellen Preisfestsetzung ausgegangen wird.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 306/80
Entscheidungstext OGH 19.02.1980 4 Ob 306/80
Beisatz: Gartengeräte-Listenpreise. (T1) Veröff: ÖBl 1981,21
- 4 Ob 54/09h
Entscheidungstext OGH 29.09.2009 4 Ob 54/09h
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0078699
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009
Dokumentnummer
JJR_19800219_OGH0002_0040OB00306_8000000_004