Rechtssatz RS0078728
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078728
Entscheidungsdatum
17.10.1978
Rechtssatz
Aus der Ankündigung eines Produktes "behördlich zugelassen" wird der Schluß gezogen, daß bei diesem Erzeugnis - anders als bei gleichartigen, aber nicht "behördlich zugelassenen" Produkten - eine besondere Beschaffenheit hinsichtlich Sicherheit und ähnlichem erforderlich und gewährleistet sei. Die Ankündigung ist daher geeignet, den Entschluß von Interessenten, sich mit dem angepriesenen Produkt näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. (Hier: UNI-DIM-Isolierkamine).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078728
Dokumentnummer
JJR_19781017_OGH0002_0040OB00379_7800000_001