Rechtssatz RS0078753
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078753
Geschäftszahl
4Ob413/79 (4Ob414/79)
Entscheidungsdatum
29.01.1980
Rechtssatz
Das Interesse der Beklagten an der Verwendung des Wortes "Figurella" reicht im Hinblick auf ihre Verbindung mit der ausländischen Muttergesellschaft gleichen Namens keineswegs dafür aus, der Klägerin als prioritätsälteren Benützerin (Fiorella) auch nur einen Rest von Verwechslungsgefahr zuzumuten. Daran ändert auch nichts, daß die Klägerin eine Verwechslungsgefahr mit der (fremden) Marke "Fiorella" hingenommen habe, so daß ihre Unternehmensbezeichnung "Fiorella" an Kennzeichnungskraft verloren habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0078753
Dokumentnummer
JJR_19800129_OGH0002_0040OB00413_7900000_001