Rechtssatz RS0078873
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078873
Entscheidungsdatum
28.06.1977
Rechtssatz
Die Äußerung "solche Lebensmittelgroßdiskonter sind gesamtwirtschaftlich gesehen zutiefst unsozial und außerdem für die Zukunft äußerst gefährlich, wobei die letzte und größte Leidtragende am Ende die Bevölkerung ist", wird vom angesprochenen Publikum allgemein als Kundgebung der subjektiven Meinung des Erklärenden über die gesamtwirtschaftliche Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Lebensmittelgroßdiskonter im allgemeinen aufgefaßt und als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung angesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0078873
Dokumentnummer
JJR_19770628_OGH0002_0040OB00354_7700000_002