Rechtssatz RS0078977
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078977
Entscheidungsdatum
18.12.1973
Rechtssatz
Das Wort "Exotique" ist bei einem Unternehmen, das sich mit der Einfuhr exotischer Waren befaßt, als rein beschreibender Hinweis auf die vertriebenen Waren kein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 9 UWG.Das Wort "Exotique" ist bei einem Unternehmen, das sich mit der Einfuhr exotischer Waren befaßt, als rein beschreibender Hinweis auf die vertriebenen Waren kein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Sinne des Paragraph 9, UWG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078977
Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0040OB00342_7300000_003