Rechtssatz RS0078988
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078988
Entscheidungsdatum
14.06.1988
Rechtssatz
Das Vortäuschen eines individuellen Preisnachlasses durch Ausgabe von Gutscheinen ist geeignet, den Entschluß der angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. Die Lockwirkung eines (hier: durch Ausgabe von Gutscheinen gewährten) individuellen Preisnachlasses ist nämlich in aller Regel stärker und attraktiver als die einer allgemeinen Preisherabsetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078988
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009
Dokumentnummer
JJR_19880614_OGH0002_0040OB00035_8800000_004