Rechtssatz RS0078996
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078996
Entscheidungsdatum
14.06.1977
Rechtssatz
Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten Ware - eben einer Kleidung "für ihn" - verstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0078996
Dokumentnummer
JJR_19770614_OGH0002_0040OB00330_7700000_001