Rechtssatz RS0079011
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079011
Entscheidungsdatum
09.08.2006
Rechtssatz
Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. "Ritter-Knight"
Entscheidungstexte
- 4 Ob 13/94
Entscheidungstext OGH 08.03.1994 4 Ob 13/94
- 4 Ob 119/06p
Entscheidungstext OGH 09.08.2006 4 Ob 119/06p
Beisatz: Hier: Überkreuzverwechslung bejaht „SIERRA Der Tequila mit dem Hut". (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079011
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024
Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00013_9400000_006