Rechtssatz RS0079027
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079027
Entscheidungsdatum
23.09.1975
Rechtssatz
Die Endung "a" bei "Therma" verwischt den Zusammenhang mit der Stammsilbe und die begriffliche Beziehung nicht. Gegenüber der sinnprägenden Stammsilbe tritt die Endung "a" so stark in den Hintergrund, daß diese Endung den Gesamteindruck des Wortes nicht verändert (vgl ÖBl 1965,72).Die Endung "a" bei "Therma" verwischt den Zusammenhang mit der Stammsilbe und die begriffliche Beziehung nicht. Gegenüber der sinnprägenden Stammsilbe tritt die Endung "a" so stark in den Hintergrund, daß diese Endung den Gesamteindruck des Wortes nicht verändert vergleiche ÖBl 1965,72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079027
Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00334_7500000_003