Rechtssatz RS0079054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079054
Entscheidungsdatum
15.05.1979
Rechtssatz
"ICI" und "ict" sind wohl als Firmenschlagworte als auch als Wortbildmarken nicht verwechselbar ähnlich. Gerade bei einer so kurzen, nur aus drei Buchstaben bestehenden Buchstabenfolge ist der Unterschied im letzten Buchstaben schon bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit so auffallend, daß eine Gefahr von Verwechslungen nicht besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079054
Dokumentnummer
JJR_19790515_OGH0002_0040OB00332_7900000_001