Rechtssatz RS0079065
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079065
Entscheidungsdatum
09.02.1949
Rechtssatz
Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "ELBAK" für Maschinen zur Erzeugung von Elektrizität und "ELMAG" für solche zum Aufspeichern von Elektrizität. Der Umstand, daß die Gegnerin der gefährdeten Partei das Wort "ELBAK" im registrierten Firmenwortlaut führt, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0079065
Dokumentnummer
JJR_19490209_OGH0002_0010OB00309_4800000_001