Rechtssatz RS0079085
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079085
Entscheidungsdatum
13.07.1971
Rechtssatz
Ein Architekt, der im Auftrag des WIFI einer Handelskammer ein Kammermitglied fachlich zu beraten hat und dabei die Ansicht äußert, ein von diesem Kunden schon vorher beigezogener Betriebsberater sei für die ihm gestellten Aufgaben weniger prädestiniert, handelt nicht in Wettbewerbsabsicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079085
Dokumentnummer
JJR_19710713_OGH0002_0040OB00335_7100000_003