Rechtssatz RS0079286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079286
Entscheidungsdatum
04.06.1985
Rechtssatz
In der Aufforderung an andere Kunden, für Geräte, die die zugesagten Eigenschaften nicht haben, nicht zu bezahlen, liegt keine sittenwidrige Aufforderung zum Vertragsbruch, handelt es sich doch bei der Nichtzahlung einer Rechnung für einen mit wesentlichen Mängeln hafteten Kaufgegenstand um ein von der Rechtsordnung zur Abwehr unberechtigter Forderungen gebilligtes Verhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0079286
Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0040OB00337_8500000_001