Rechtssatz RS0079301
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079301
Entscheidungsdatum
10.11.1992
Rechtssatz
Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079301
Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0040OB00093_2200000_001