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Rechtssatz RS0079323×

Rechtssatz RS0079323

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079323

Entscheidungsdatum

30.09.2005

Rechtssatz

Die in der Zumittlung vorgedruckter Kündigungsschreiben an einen unbestimmten Personenkreis liegende Aufforderung zur Aufkündigung von Abonnements der Zeitungen eines bestimmten Mitbewerbers ist unabhängig davon wettbewerbswidrig, ob und welche Begleitumstände vorliegen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 106/93
    Entscheidungstext OGH 21.09.1993 4 Ob 106/93
  • 4 Ob 242/02w
    Entscheidungstext OGH 05.11.2002 4 Ob 242/02w
    Vgl aber; Beisatz: Die Verleitung zur ordnungsgemäßen Auflösung eines Abonnementvertrags ist nicht sittenwidrig, wenn der Werbende dem umworbenen Kunden eine Prüfung des eigenen Angebots ermöglicht, indem er ihm mit dem vorbereiteten Kündigungsschreiben ein Exemplar seiner Zeitung vorlegt, als deren Abonnent der Kunde gewonnen werden soll. (T1); Beisatz: Ist die Kündigungshilfe nicht geeignet, den Entschluss der angesprochenen Verkehrskreise, Abonnements anderer Fachzeitschriften aufzukündigen, unsachlich zu beeinflussen, sondern unterstützt sie nur dabei, einen einmal gefassten Entschluss umzusetzen, so bleibt sie im Rahmen des Leistungswettbewerbs und ist auch sonst nicht bedenklich. (T2)
  • 9 ObA 132/05k
    Entscheidungstext OGH 30.09.2005 9 ObA 132/05k
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Ob nach diesen Grundsätzen das Verhalten des Beklagten als sittenwidrig zu qualifizieren ist, ist eine Frage des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079323

Dokumentnummer

JJR_19930921_OGH0002_0040OB00106_9300000_001