Rechtssatz RS0079326
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079326
Entscheidungsdatum
21.09.1993
Rechtssatz
Das Verbreiten vorgedruckter, an einen bestimmten Mitbewerber adressierter Kündigungsschreiben durch Massenpostwurf ist ein massiver Eingriff in den Kundenkreis des Mitbewerbers, der den Wettbewerb verfälscht, ist er doch, anders als die Mittel des lauteren Wettbewerbs, nicht darauf ausgerichtet, den Kunden dadurch zu gewinnen, daß ihm eine bessere und/oder preisgünstigere Ware angeboten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079326
Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_0040OB00106_9300000_002