Rechtssatz RS0079427
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079427
Entscheidungsdatum
23.02.1993
Rechtssatz
Ein Selbständiger bleibt auch dann Unternehmer im Sinne des § 14 UWG, wenn er nur in einem fixen Werkvertragsverhältnis zu einem oder wenigen Kunden steht; auch in diesem Fall trägt er ein Unternehmerrisiko.Ein Selbständiger bleibt auch dann Unternehmer im Sinne des Paragraph 14, UWG, wenn er nur in einem fixen Werkvertragsverhältnis zu einem oder wenigen Kunden steht; auch in diesem Fall trägt er ein Unternehmerrisiko.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079427
Dokumentnummer
JJR_19930223_OGH0002_0040OB00106_9200000_003