Rechtssatz RS0079534
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079534
Entscheidungsdatum
08.11.1994
Rechtssatz
Hat ein Vertriebsunternehmen konkreten Anlaß zur Annahme, daß durch den Inhalt der von ihm vertriebenen Zeitschriften Wettbewerbsverstöße begangen werden, so wird mit der Verpflichtung zur Kontrolle nur einem Grundsatz entsprechen, dessen Verletzung die Haftung als Gehilfe begründet: Nicht sehenden (= bewußt verschlossenen) Auges wettbewerbswidriges Verhalten zu fördern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079534
Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0040OB00123_9400000_001