Rechtssatz RS0079535
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079535
Entscheidungsdatum
29.06.1982
Rechtssatz
Hat sich ein Mitbewerber vertraglich verpflichtet, sich an einem bestimmten Geschäft nicht zu beteiligen, ist er - unbeschadet des im übrigen fortbestandenen Wettbewerbsverhältnisses - hinsichtlich behaupteter Wettbewerbsverstöße bei diesem Geschäft nicht als Mitbewerber anzusehen und daher nicht aktiv klagslegitimiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0079535
Dokumentnummer
JJR_19820629_OGH0002_0040OB00348_8200000_001