Rechtssatz RS0079565
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079565
Entscheidungsdatum
08.02.1977
Rechtssatz
§ 10 UWG will das Bestechungsunwesen, somit jenes unlautere Verhalten im Wettbewerb treffen, das Bedienstete oder Beauftragte eines anderen Unternehmens durch Versprechung oder Gewährung von Geschenken oder anderer Vorteile für eine bevorzugte Behandlung zu gewinnen sucht.Paragraph 10, UWG will das Bestechungsunwesen, somit jenes unlautere Verhalten im Wettbewerb treffen, das Bedienstete oder Beauftragte eines anderen Unternehmens durch Versprechung oder Gewährung von Geschenken oder anderer Vorteile für eine bevorzugte Behandlung zu gewinnen sucht.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 302/77
Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 302/77
Veröff: SZ 50/21 = EvBl 1977/208 S 461 = JBl 1978,431 = ÖBl 1977,105 = GRURInt 1978,51
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079565
Dokumentnummer
JJR_19770208_OGH0002_0040OB00302_7700000_009