Rechtssatz RS0079637
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079637
Entscheidungsdatum
17.04.1984
Rechtssatz
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European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079637
Dokumentnummer
JJR_19840417_OGH0002_0040OB00331_8300000_004