Rechtssatz RS0079656
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079656
Geschäftszahl
4Ob312/75; 4Ob306/79; 4Ob85/88
Entscheidungsdatum
27.09.1988
Rechtssatz
Urteilsveröffentlichung allein in jener Zeitung, die eine gemäß § 28 UWG gesetzwidrige Werbeaktion durchführte und nicht auch in der auf Veröffentlichung klagenden Zeitung, wenn dies sonst in viel größerem Maß der Werbung für die Klägerin und zugleich der Demütigung der Beklagten dienen würde als einer sachlichen Information der in Betracht kommenden Verkehrskreise über den Wettbewerbsverstoß der Beklagten.Urteilsveröffentlichung allein in jener Zeitung, die eine gemäß Paragraph 28, UWG gesetzwidrige Werbeaktion durchführte und nicht auch in der auf Veröffentlichung klagenden Zeitung, wenn dies sonst in viel größerem Maß der Werbung für die Klägerin und zugleich der Demütigung der Beklagten dienen würde als einer sachlichen Information der in Betracht kommenden Verkehrskreise über den Wettbewerbsverstoß der Beklagten.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 312/75
Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 312/75
Veröff: ÖBl 1976,25
- 4 Ob 306/79
Entscheidungstext OGH 08.05.1979 4 Ob 306/79
Veröff: ÖBl 1980,46
- 4 Ob 85/88
Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 85/88
Vgl aber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079656
Dokumentnummer
JJR_19750422_OGH0002_0040OB00312_7500000_001