Rechtssatz RS0079657
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079657
Entscheidungsdatum
13.03.1990
Rechtssatz
Daß ein Gewinnspiel, an dem teilzunehmen den Besitz der Ausgabe einer Gratiszeitung voraussetzt, das Publikum nicht dazu veranlassen kann, der Gewinnchancen wegen die Ware "Zeitung" zu kaufen, liegt auf der Hand; ein solches Gewinnspiel kann daher schon begrifflich nicht gegen § 28 UWG verstoßen.Daß ein Gewinnspiel, an dem teilzunehmen den Besitz der Ausgabe einer Gratiszeitung voraussetzt, das Publikum nicht dazu veranlassen kann, der Gewinnchancen wegen die Ware "Zeitung" zu kaufen, liegt auf der Hand; ein solches Gewinnspiel kann daher schon begrifflich nicht gegen Paragraph 28, UWG verstoßen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 69/90
Entscheidungstext OGH 13.03.1990 4 Ob 69/90
Veröff: SZ 63/52 = MR 1990,107 = ecolex 1990,493 = ÖBl 1990,214
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079657
Dokumentnummer
JJR_19900313_OGH0002_0040OB00069_9000000_001