Rechtssatz RS0079786
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079786
Entscheidungsdatum
28.06.1977
Rechtssatz
Der Begriff des Unternehmens umfaßt jede selbständig betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die, ohne Erwerbszwecke zu verfolgen, wirtschaftlichen Zwecken dient. Die Tätigkeit kann auch durch einen Beauftragten entwickelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079786
Dokumentnummer
JJR_19770628_OGH0002_0040OB00354_7700000_004