Rechtssatz RS0079800
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079800
Entscheidungsdatum
20.11.1950
Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 7 UWG sind gegeben, wenn ein Gemeinschaftsplakat mehrerer Unternehmungen, in dem dazu aufgefordert wird, nur konzessionierte Detektivunternehmen zu beschäftigen, auf den flüchtigen Leser den Eindruck erweckt, als ob nur die plakatierenden Unternehmungen behördlich konzessioniert wären.Die Voraussetzungen des Paragraph 7, UWG sind gegeben, wenn ein Gemeinschaftsplakat mehrerer Unternehmungen, in dem dazu aufgefordert wird, nur konzessionierte Detektivunternehmen zu beschäftigen, auf den flüchtigen Leser den Eindruck erweckt, als ob nur die plakatierenden Unternehmungen behördlich konzessioniert wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0079800
Dokumentnummer
JJR_19501120_OGH0002_0030OB00322_5000000_001