Rechtssatz RS0079808
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079808
Entscheidungsdatum
27.09.1977
Rechtssatz
Das Klagerecht nach § 7 UWG setzt voraus, daß der Kläger von den herabsetzenden Tatsachenbehauptungen der Beklagten auch persönlich (mitbetroffen) betroffen und damit in seinen Interessen (mitbeeinträchtigt) beeinträchtigt ist.Das Klagerecht nach Paragraph 7, UWG setzt voraus, daß der Kläger von den herabsetzenden Tatsachenbehauptungen der Beklagten auch persönlich (mitbetroffen) betroffen und damit in seinen Interessen (mitbeeinträchtigt) beeinträchtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079808
Dokumentnummer
JJR_19770927_OGH0002_0040OB00375_7700000_002