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Rechtssatz RS0079834

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079834

Geschäftszahl

4Ob301/78

Entscheidungsdatum

04.04.1978

Rechtssatz

Die Entfernung jener Personen, die einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, aus dem Betrieb kann im Einzelfall durchaus eine geeignete Maßnahme zur Verhütung künftiger Gesetzesverstoße sein; wird aber das Arbeitsverhältnis oder sonstige Vertragsverhältnis zu solchen Personen ohne jede Bezugnahme auf das gesetzwidrige Verhalten des anderen Teils gelöst, kann ein solches Vorgehen des Unternehmesinhabers für sich allein noch nicht als Ausdruck seines ernstlichen Willens gewertet werden, der Gefahr einer Wiederholung gleichartiger Wettbewerbsverstöße in seinem Betrieb mit allen zu Gebote stehende Mitteln entgegenzuwirken.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 301/78
    Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 301/78
    Veröff: ÖBl 1978,157

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079834

Dokumentnummer

JJR_19780404_OGH0002_0040OB00301_7800000_002