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Rechtssatz RS0080087

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080087

Geschäftszahl

5Ob527/94

Entscheidungsdatum

28.06.1994

Rechtssatz

Der Anspruch auf eine Leistung nach dem VOG hat nicht ein verurteilendes Straferkenntnis zu Voraussetzung, also nicht den Beweis, sondern lediglich die Annahme der "Wahrscheinlichkeit", daß der Anspruchswerber durch eine mit mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe bedrohten rechtswidrigen und vorsätzlichen Handlung eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung erlitten hat und ihm dadurch Heilungskosten oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit entstanden sind.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 527/94
    Entscheidungstext OGH 28.06.1994 5 Ob 527/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080087

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_0050OB00527_9400000_003