Rechtssatz RS0080140
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080140
Entscheidungsdatum
15.11.1983
Rechtssatz
Rechtliche Existenz eines Idealvereins muß ungeachtet der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen für diese Rechtsform anerkannt werden, wenn er bei der Vereinsbehörde angemeldet und von dieser nicht untersagt wurde, sich konstituiert und seine Vereinstätigkeit begonnen hat, ja sogar als Eigentümer einer Liegenschaft im Grundbuch eingetragen wurde. Nur bei dieser Deutung wird der Verkehrsschutz garantiert, der bei bereits ins Leben getretenen Vereinen unerläßlich erscheint.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 668/81
Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 668/81
Veröff: SZ 56/161 = JBl 1985,95 = GesRZ 1984,220 = RdW 1984,139
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0080140
Dokumentnummer
JJR_19831115_OGH0002_0050OB00668_8100000_003