Rechtssatz RS0080157
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080157
Entscheidungsdatum
05.03.1970
Rechtssatz
Auch ein nicht auf Gewinn berechneter Verein kann sein Vermögen wirtschaftlich verwalten und muß nicht etwa einzelne Vermögenswerte zu Schleuderpreisen - mögen diese auch dem seinerzeitigen Erwerbspreis entsprechen - abgeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0080157
Dokumentnummer
JJR_19700305_OGH0002_0090OS00043_6700000_001