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Rechtssatz RS0080184

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080184

Geschäftszahl

4Ob401/85

Entscheidungsdatum

27.05.1986

Rechtssatz

Personenvereinigungen, die darauf abzielen, einen Gewinn zu erwirtschaftlichen (der dann den Vereinsmitgliedern oder dritten Personen zugutekommen soll) oder bloß den Deckmantel für die Erwerbstätigkeit anderer Personen abzugeben, sind von der Wirksamkeit des VerG ausgenommen. Der Umstand allein, daß die Mitgliedschaft bei einem Verein für die Mitglieder auch Vorteile materieller Art, etwa das Senken der Kosten ihrer Wirtschaftsführung (VfSlg 8844) zur Folge hat, bewirkt aber noch nicht, daß der Verein "auf Gewinn berechnet ist". - "Reiseclub".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 401/85
    Entscheidungstext OGH 27.05.1986 4 Ob 401/85
    Veröff: ÖBl 1986,121

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080184

Dokumentnummer

JJR_19860527_OGH0002_0040OB00401_8500000_003