Rechtssatz RS0080202
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080202
Entscheidungsdatum
08.11.2001
Rechtssatz
Der VfGH interpretiert den Begriff des "ideellen Vereins" nicht eng; das Erzielen wirtschaftlicher Vorteile durch Senkung von Kosten kann durchaus noch in den Bereich der ideellen Zwecke fallen. Berufsvereinigungen, die die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen ihrer Mitglieder unterstützen, könnten ohne dieses weite Verständnis des Begriffes des "ideellen Vereins" gar nicht bestehen. - "Reiseclub"
Entscheidungstexte
- 4 Ob 401/85
Entscheidungstext OGH 27.05.1986 4 Ob 401/85
Veröff: ÖBl 1986,121
- 6 Ob 188/01t
Entscheidungstext OGH 08.11.2001 6 Ob 188/01t
Beisatz: Die unternehmerische Tätigkeit darf aber nicht die Gewinnbeteiligung der Vereinsmitglieder bezwecken. Der Verein darf nicht als Deckmantel der Erwerbstätigkeit der Vereinsmitglieder und der Erzielung ihrer Einkünfte dienen. (T1); Veröff: SZ 74/183
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080202
Dokumentnummer
JJR_19860527_OGH0002_0040OB00401_8500000_004